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Steinke / Aktuelles

Einlagen in Arbeitsschutzschuhen

 

Bestimmt haben Sie schon einmal gehört, dass Sie keine Einlagen in Ihren Sicherheitsschuhen tragen dürfen. Da ist tatsächlich etwas dran. Denn die orthopädischen Einlegesohlen, die Sie in Ihren Sneakern oder Laufschuhen tragen, dürfen nicht in die Sicherheits-/Arbeitsschuhe.

Der Grund dafür: Sicherheitsschuhe müssen einer Baumusterprüfung nach der Europäischen Sicherheitsschuhnorm DIN EN ISO 20345 unterzogen werden. Durch diese Baumusterprüfung wird sichergestellt, dass die Schuhe die Vorgaben erfüllen, die zum Schutz der Füße benötigt werden.
Tragen Sie in diesen Schuhen dann jedoch die orthopädischen Einlagen, die eigentlich für Alltags- und Freizeitschuhe gedacht sind, verliert der Versicherungsschutz seine Gültigkeit.
Dies ist so auch gesetzlich festgehalten (DGVU Regel 112-191 Benutzung von Fuß- und Knieschutz).

Klingt kompliziert?
Unser Orthopädie-Schuhmacher Marcel Siebert steht Rede und Antwort.

Unser Orthopädie-Schuhmacher Marcel Siebert stand für diesen Artikel zur Verfügung. Er und seine Kollegen sind gerne für Sie da.

Unser Orthopädie-Schuhmacher Marcel Siebert stand für diesen Artikel zur Verfügung. Er und seine Kollegen sind gerne für Sie da.

Einlagen oder Zurichtungen für Arbeits-/Sicherheitsschuhe sind oft unumgänglich. Doch den Schuh eigenmächtig verändern, indem man zum Beispiel einfach die Standardeinlagen benutzt, darf man nicht.

Einlagen oder Zurichtungen für Arbeits-/Sicherheitsschuhe sind oft unumgänglich. Doch den Schuh eigenmächtig verändern, indem man zum Beispiel einfach die Standardeinlagen benutzt, darf man nicht.

 

Warum kann ich meine normalen Einlegesohlen nicht einfach in Arbeitsschutzschuhe reinlegen?
Der Schutz der Schuhe ist durch eine fremde Einlage nicht mehr gegeben. Durch die Einlage kann das Konzept eines Sicherheitsschuhs gestört werden, so kann beispielsweise die Isolations- und Leitfähigkeit verändert werden, was zu Unfällen im Elektrobereich führen kann. Auch der Abstand zwischen den Zehen und der Schutzkappe kann zu gering werden, was zu Quetschungen oder noch schwereren Unfällen führen kann.
Alle Sicherheitsschuhe müssen eine EG-Baumusterprüfbescheinigung durchlaufen, damit sie in Deutschland vertrieben und genutzt werden können. Ist diese Prüfung bestanden, darf der Schuh nicht mehr verändert werden. Wenn man also eine fremde Einlegesohle nutzt, wird der Schuh eigenmächtig verändert und der Versicherungsschutz erlischt.

 

Ich bin auf orthopädische Einlagen angewiesen. Kann ich meinen Beruf weiterhin ausüben?
Selbstverständlich! Es müssen nur bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit die Einlegesohlen das Sicherheitskonzept des Sicherheitsschuhs nicht beinträchtigen. Dafür gibt es uns, die Orthopädie-Schuhmacher. Der Schuh wird nach der Veränderung durch uns einer erneuten Baumusterprüfung unterzogen. Dadurch ist sichergestellt, dass der Schuh auch weiterhin die erforderlichen Sicherheitskriterien erfüllt und der Versicherungsschutz bleibt erhalten.

 

Wie kommt nun die Einlage in den Sicherheitsschuh?
Zunächst muss eine medizinische Indikation vorliegen. Diese stellt der Facharzt, in der Regel ein Orthopäde, fest und schreibt ein entsprechendes Rezept. Damit kommt der Patient zu uns. Wir nehmen Maß, kümmern uns um den Papierkram und beantragen für den Patienten die Kostenübernahme. Nach der Genehmigung erfolgt die Herstellung der Einlage. Schließlich werden am Ende nochmal die korrekte Passform und das Gangbild des Patienten mit der Einlage kontrolliert. Ein Jahr nach der Auslieferung steht dem Patienten eine Wechselversorgung zu.

 

Kann jeder Arbeits- oder Sicherheitsschuh mit einer orthopädischen Einlage versehen werden?
Nein, nur bestimmte Modelle sind geeignet um orthopädische Einlagen zu tragen. Das legt der jeweilige Hersteller fest. Gerne prüfen wir, ob es sich um einen zertifizierten Schuh handelt und beraten gegebenenfalls zu Alternativen.

 

Was ist, wenn ich keine Einlagen, aber eine Zurichtung wie eine Abrollsohle benötige?
Für orthopädische Zurichtungen, wie Abrollsohlen oder bei Beinverkürzungen, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Einlagen. Man kann nicht willkürlich etwas am Schuh verändern, da ansonsten die Versicherung nicht mehr greift. Aber auch hier können wir als Orthopädie-Schuhmacher helfen.

 

Aufgrund einer Deformierung am Fuß finde ich keine Schuhe im freien Handel. Muss ich deshalb auf Sicherheitsschuhe verzichten?
Nein. Sollte jemand keine passenden Schuhe im freien Handel bekommen, kann ein Antrag für einen orthopädischen oder semi-orthopädischen Maßschuh gestellt werden. Dieser wird dann individuell angefertigt und entspricht den gesetzlichen Vorschriften, die für Sicherheitsschuhe gelten.

 

Wer kommt für die Kosten auf?
Wenn man bereits 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, ist diese in der Regel der erste Ansprechpartner. Es sei denn, es handelt sich um die Folgen eines Arbeitsunfalls. Wenn man noch keine 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, geht der Antrag zur Kostenübernahme an das Arbeitsamt. Wir erledigen die Antragstellung für den Patienten und erstellen den erforderlichen Kostenvoranschlag.

 

Sie sehen, das Thema Einlagen und Zurichtungen an Sicherheitsschuhen ist nicht so einfach, wie es sich manch einer vielleicht vorstellt. Doch dank unserer Orthopädie-Schuhtechnik sind Sie dabei nicht allein!
Wir beraten Sie gerne vorab, übernehmen die Antragstellung bei den Kostenträgern und fertigen die von Ihnen benötigten Einlagen oder Zurichtungen zuverlässig - so können Sie sich ganz auf Ihre Arbeit konzentrieren.

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