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NOTFALL–INFORMATIONEN 

 

Entlassmanagement bzw.
Entlassung eines Angehörigen aus dem Krankenhaus

Entlassmanagement steht für den Übergang eines Patienten von einer stationären Krankenhausversorgung in eine nachfolgende medizinische, pflegerische oder rehabilitative Versorgung in das eigene Zuhause oder in eine andere Einrichtung. Oft stellt diese Art der Überleitung vom Krankenhaus in den ambulanten Bereich eine gleichermaßen große Herausforderung für Patienten, wie auch für die Angehörigen dar. Um hier einen Überblick zu erhalten, bzw. um überhaupt abwägen zu können, welche Rechte und Möglichkeiten Sie haben, unterstützen wir Sie aus diesem Grund jederzeit gerne bei Ihren Fragen.

 

Der Ablauf geschieht dabei in der Regel wie folgt:
Im Krankenhaus wird diagnostiziert, ob und welche Unterstützung Sie oder Ihr Angehöriger nach dem Krankenhaus benötigen. Bei Feststellung eines Versorgungsbedarfs werden dann alle Antragsverfahren auf den Weg gebracht und dabei, je nach Bedarf, der Kontakt zur Krankenkasse und Pflegekasse aufgenommen. Diese Unterstützung des Krankenhauses steht Ihnen dabei gesetzlich zu.

Versorgungsbedarf kann dabei in den unterschiedlichsten Bereichen entstehen, unter anderem zählen dazu:

  • Häusliche Krankenpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Eine Haushaltshilfe
  • Rehabilitationsmaßnahmen wie z.B. Physiotherapie
  • Alle der Genesung/Rehabilitation dienlichen Hilfsmittel

Neben eventuellen Verordnungen erfolgt auch die Weitergabe sämtlicher relevanter Informationen an den weiterbehandelnden Arzt, Therapeuten und/oder die Rehabilitationseinrichtung bzw. Pflegedienst. In der Regel sind diese Informationen im Arztbrief oder im Entlassplan enthalten und werden entweder direkt an die Parteien versendet oder werden Ihnen am Entlassungstag ausgehändigt.

Im Falle der Verordnung von Hilfsmitteln durch das Krankenhaus übermittelt in der Regel das Entlassmanagement des Krankenhauses diese Verordnung(en) direkt an die gewünschten Leistungserbringer.

Diese nehmen anschließend Kontakt zu Ihnen auf zwecks Anlieferung der verordneten Hilfsmittel. Gleichzeitig wird die gesamte Abwicklung mit der Krankenkasse/Pflegekasse für Sie übernommen, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

Sollten Sie von Ihrem Arzt/Krankenhaus ein Rezept erhalten haben, können Sie uns hiermit jederzeit in der Ihnen nächstgelegenen Filiale besuchen kommen und wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen.
Alternativ ist selbstverständlich auch die Möglichkeit gegeben, dass Sie uns das Rezept per Brief zusenden, damit wir anschließend mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.
Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, eine weitere Beratung in unserer Filiale wahrzunehmen, besteht zudem die Möglichkeit, dass einer unserer qualifizierten Außendienstler Sie bei sich zuhause besucht und mit Ihnen vor Ort den weiteren Behandlungsverlauf in Bezug aufs Hilfsmittel abstimmt.


 

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